Waldbrandgefahr im Bezirk Kufstein

13. Verordnung der BH Kufstein vom 29.12.2025

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht derzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein hat daher mit Verordnung vom 29. Dezember 2025 ein striktes Verbot des Feuerentzündens im Wald erlassen.

Was ist verboten?
– jegliches Feuerentzünden
– Rauchen
– Zweckfeuer, z. B.
– Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen im Waldbereich
– Verbrennen von Rinde und Ästen zur Borkenkäferbekämpfung
– Auch Feuerwerkskörper fallen darunter!

Geltungsbereich:
Alle Waldgebiete im Bezirk Kufstein inklusive Gefährdungsbereiche, in denen Funkenflug oder Feuerübergriff auf den Wald möglich ist.

‍Unsere Bitte:
Helft mit, Waldbrände zu verhindern. Jeder einzelne Funke kann einen Großeinsatz wie zuletzt in Innsbruck auslösen und Menschen, Tiere sowie Einsatzkräfte gefährden.

Bleibt aufmerksam – meldet Rauch oder Feuer über den Notruf 122